Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen | Kundenzusicherung
Die smartEC GmbH&Co.KG mit Handelsmarke SOLAR-ALLIN erbringt die vertraglichen Leistungen umsatzsteuerfrei, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind.
Von der gesetzlichen Befreiung werden die Installation und die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage erfasst, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die vorstehenden Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
Der Kunde versichert hiermit, dass er die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung kennt und diese für seine Bestellung erfüllt sind. Er bestätigt insbesondere, dass die bestellten Produkte in einer Photovoltaikanlage mit einer Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis 30 kWp eingesetzt werden, deren Betreiber er ist bzw. sein wird. Beträgt die Leistung einer solchen Anlage mehr als 30 kWp, versichert der Kunde, dass die bestellten Produkte in einer solchen Anlage eingesetzt werden, deren Betreiber er ist bzw. sein wird, und dass diese auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen bzw. öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Sollten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung ausnahmsweise nicht vorliegen, obliegt dem Kunden eine unverzügliche Mitteilungspflicht gegenüber der smartEC GmbH&Co.KG.