Wenn du planst, eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zu installieren, stellt sich eine zentrale Frage:
Ab wann muss ich eine PV-Anlage anmelden?
In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen, wann und wie eine Anmeldung zu erfolgen hat. Diese Vorgaben gewährleisten nicht nur die ordnungsgemäße Einspeisung ins Stromnetz, sondern tragen auch zur Sicherheit und zur korrekten Erfassung dezentraler Energieerzeuger bei.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest:
Anmeldepflicht ab 1 kWp:
Bereits Anlagen, die eine Leistung von 1 Kilowattpeak (kWp) oder mehr erreichen, müssen bei der Bundesnetzagentur im sogenannten Marktstammdatenregister registriert werden. Diese Meldepflicht besteht sowohl für private als auch gewerbliche Anlagen. Selbst kleinere Systeme, wie Balkonkraftwerke, fallen unter diese Regelung, sobald sie die Leistungsschwelle erreichen.
Frist für die Anmeldung:
Nach der Inbetriebnahme deiner PV-Anlage hast du einen Monat Zeit, um die Registrierung im Marktstammdatenregister vorzunehmen. Diese Frist ist gesetzlich bindend und soll sicherstellen, dass das Stromnetz optimal geplant und koordiniert werden kann. Die Anmeldung selbst ist einfach und kann bequem online durchgeführt werden.
Meldung größerer Anlagen ab 30 kWp:
Bei größeren Anlagen, die eine Leistung von 30 kWp überschreiten, wird zusätzlich eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt notwendig. Bei Mehrfamilienhäusern gilt diese Pflicht bereits ab 15 kWp pro Wohneinheit. Auch dies dient der reibungslosen Koordination der Energieeinspeisung und -verteilung.
Stromspeicher separat anmelden:
Solltest du neben deiner PV-Anlage einen Stromspeicher betreiben, muss auch dieser separat angemeldet werden. Dies gilt sowohl für Batteriespeicher, die direkt bei der Installation integriert werden, als auch für Speicher, die zu einem späteren Zeitpunkt nachgerüstet werden.
(Mehr Infos in Extras)
Da eine verspätete oder fehlende Anmeldung Konsequenzen wie Bußgelder oder den Verlust der Einspeisevergütung nach sich ziehen kann, ist es unerlässlich, die Anmeldepflichten rechtzeitig zu erfüllen.
Zusammengefasst: Du musst eine PV-Anlage ab einer Leistung von 1 kWp anmelden und dies innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme tun. Nur so kannst du sicherstellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und du von der Einspeisevergütung profitieren kannst.
Extras zu Punkt 4:
Anlagen über 7 kWp fallen unter bestimmte Meldepflichten im Hinblick auf Eigenverbrauch, da sie potenziell steuerliche Auswirkungen haben können. Diese Grenze hat mit der Vermeidung von zusätzlichen Belastungen für kleinere PV-Anlagen zu tun, welche lediglich für den privaten Verbrauch genutzt werden.
Wenn du also privat eine Anlage mit Stromspeicher betreibst, die eine Leistung von über 7 kWp erreicht und Strom für den Eigenverbrauch nutzt, musst du eventuell weitere Anmeldeformalitäten beachten, um sicherzustellen, dass du alle rechtlichen Vorgaben einhältst. Dies könnte die Meldepflichten beim Finanzamt oder zusätzliche Anträge zur Steuerbefreiung betreffen.
Die Grenze von 7 kWp betrifft speziell Eigenverbrauchsanlagen, bei denen zusätzliche steuerliche Pflichten bestehen können. Für die allgemeine Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber gilt weiterhin die Leistungsschwelle von 1 kWp.
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